googlec42ec87416fc5c8f.html

RWA Klein

Am Hägfeld 9

67435 Neustadt/Wstr.

 

Telefon: 06327- 507149

E-Mail: info@RWA-Lueftung.de

Rechtliche Aspekte der RWA-Wartung (Auswahl)

Grundgesetz (GG), Artikel 2
Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

 

Musterbauordnung (MBO), § 3
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten und zu unterhalten, dass […] insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden […] können.

 

DIN 18232, Teil 2
In regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers, mindestens jedoch jährlich, müssen Rauchabzugsanlagen sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Prüfbuch zu vermerken.

 

DIN VDE 0833, Teil 1
Prüfungen für elektrische Gefahrenmeldeanlagen, darunter fallen auch elektrische RWA, sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich, durchzuführen.

 

Verordnung über die Überwachung haustechnischer Anlagen, HaustechÜVO (Beispiel Hamburg)
Ergänzend zur regelmäßigen jährlichen Wartung (DIN 18232 Teil 2) werden RWA-Anlagen in sogenannten baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, z. B. Geschäftshäusern, Versammlungsstätten, Großgaragen, in dreijährigen Zeitabständen durch einen baurechtlich/staatlich anerkannten Sachverständigen überprüft. Für diese gesetzlichen Prüfungen ist die regelmäßige Wartung eine wesentliche Voraussetzung.

 

Gesetzliche Regelungen des Strafgesetzbuches
Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Vorschriften, Normen usw. kann der Betreiber einer nicht regelmäßig gewarteten Brandschutzanlage u. a. wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung herangezogen werden.

 

Die vorgenannten rechtlichen Aspekte sollen Ihnen helfen, sich einen ersten Überblick über die gesetzlichen Auflagen zu verschaffen. Diese Angaben haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.

Hier finden sie mehr Informationen zu den oben stehenden Standards und Direktiven.