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Maschinenrichtlinie

Am Hägfeld 9

67435 Neustadt/Wstr.

 

Telefon: 06327- 507149

E-Mail: info@RWA-Lueftung.de

 

 

 

Risikobeurteilung und Schutzmaßnahmen zur Maschinenrichtlinie

 

 

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

 

Durch die Novellierung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) wurde die EG-Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG verbindlich in Deutschland umgesetzt. In der Produktnorm DIN EN 14351-1 für Fenster und Außentüren wird im Anhang auf die EG-Maschinen-Richtlinie verwiesen.

Eine Maschine ist eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten, menschlichen Kraft ausgestatte Einheit miteinander verbundener Teile, von denen mindestens eines beweglich ist. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Einheit bereits mit einem Anschlusskabel ausgerüstet ist bzw. an seine Energieversorgung angeschlossen worden ist. Hersteller der Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist derjenige, der den Antrieb bzw. das Antriebssystem mit dem Fenster zusammenführt (z.B. Metallbauer, Fensterhersteller oder RWA-Errichter).

Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter muss dafür sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Er haftet grundsätzlich für die korrekte Durchführung seiner Risikobeurteilung und die Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) – unabhängig davon, in wessen Auftrag er handelt. Die Maschine muss unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und hergestellt werden.

 

 

 

Zielsetzung

 

Kraftbetätigte Fenster sind mit einem Antriebssystem ausgerüstete Fassadenoder Dachelemente, die als Bestandteil von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie Lüftungsanlagen in Gebäuden unterschiedlichster Art und Nutzung weit verbreitet sind.

Durch kraftbetätigte Fenster, insbesondere bei automatischer Ansteuerung, kann ein Gefährdungspotenzial entstehen, dem die Planer mit entsprechenden Vorgaben und die Errichter, Betreiber, bzw. Instandhalter mit der Umsetzung von Schutzmaßnahmen begegnen müssen.

Der Weg zu einem sicheren kraftbetätigten Fenster führt über die Risikobeurteilung. Diese umfasst das Abschätzen möglicher Gefahren, das Treffen von geeigneten Gegenmaßnahmen und das Warnen vor Restrisiken. Eine Risikobeurteilung erfolgt nicht erst bei der Montage, sondern sie beginnt bereits frühzeitig in der Planung.


Was muss ich tun, um die Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen?

 

» Risikobeurteilung durchführen

» Schutzklasse ermitteln

» Schutzmaßnahmen umsetzen

» Konformität bescheinigen

» CE Kennzeichnung aufbringen

 

 

Lösungen:

 

Mit D+H Antrieben lassen sich alle Schutzmaßnahmen realisieren. Schon mit der Standardausführung sind diverse Schutzmaßnahmen realisierbar. Darüber hinaus, sind durch Optionen auch sämtliche anderen Schutzmaßnahmen möglich. Die Optionen sind für viele D+H Antriebe verfügbar.

 

 

 

 

Warnhinweise:

 

Jedem D+H Antrieb liegt ein Aufkleber mit einem Warnhinweis zum Anbringen an dem kraftbetätigten Fenster bei.

 

 

Schließkräfte 80 N bis 150 N:

 

Bei den meisten D+H Antrieben (außer ZA, DXD und CDP) ist die Schließkraft werkseitig auf den letzten 100 mm auf 150 N begrenzt. Zusätzlich wird die Laufgeschwindigkeit in diesem Bereich auf 5 mm/s reduziert. Die Parameter lassen sich mit der Servicesoftware SCS anpassen.

 

 

Akustische Warnsignale (Option -AS2):

 

Der Antrieb ist mit einem 2,3 kHz Signalgeber ausgestattet. Während der Schließbewegung des Fensters wird ein akustisches Signal über den gesamten Hub abgegeben. Taktung: 0,5 s Pause und 0,5 s Signal. Die Lautstärke und die Taktung lassen sich mit der Servicesoftware SCS anpassen.

 

Warnlampen:

 

Eine Warnlampe kann direkt an den Antrieb oder der Klemmstelle des Antriebes angeschlossen werden und gibt während des gesamten Schließvorgangs ein optisches Warnsignal.

 

Totmannsteuerung:

 

Alle D+H Zentralen sind werkseitig auf Tastbetrieb eingestellt. D.h. die Antriebe laufen nur solange, wie der Lüftungstaster gedrückt wird.

 

Stopp der Bewegung und akustisches Warnsignal (Option -AS3):

 

Der Antrieb ist mit einem 2,3 kHz Signalgeber ausgestattet. Vor Beginn der Schließbewegung des Fensters ertönt ein akustisches Signal für 4s. Dann beginnt der Schließvorgang. Der Antrieb stoppt bei 25 mm vor der geschlossenen Stellung des Fensters für 11 s. Mit Beginn des Stoppens wird ein akustisches Signal bis zum Erreichen der Endlage abgegeben. Die Schließgeschwindigkeit ist über den gesamten Bereich auf 5 mm/s reduziert. Die Lautstärke und die anderen Parameter lassen sich mit der Servicesoftware SCS anpassen.

 

Langsame Flügelbewegung:

 

Auf den letzten 100 mm in ZU Richtung ist die Laufgeschwindigkeit bei allen D+H Antrieben werkseitig auf 5 mm/s begrenzt. Diese lässt sich mit der Servicesoftware SCS auch über den gesamten Fahrbereich reduzieren und ist als "Option -LS" auch ab Werk lieferbar.

 

Sicherung durch Schutzeinrichtungen (Option -SKS):

 

Bei allen D+H Antrieben mit BSY+ Technologie können berührungsbehaftete oder berührungslos wirkende Schutzeinrichgtungen direkt an den Antrieb bzw. die Antriebsgruppe angeschlossen werden. Alternativ kann ein Schließkantenschutzmodul vor dem Antrieb eingesetzt werden, an das die Schutzeinrichtung angeschlossen wird.

 

Totmannsteuerung mit autorisierter Bedienung:

 

Alle D+H Antriebe sind auch über Schlüssellüftungstaster bedienbar und somit vor nicht autorisierter Bedienung geschützt.

Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

 

 

 

 

Rechtliche Aspekte der RWA-Wartung (Auswahl)